Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem
Fotografen/Videografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf/Videograf diese schriftlich anerkennt
2.
“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen/Videograf hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf USB-Stick, Fotoabzüge usw.)
II. Urheberrecht
1.
Das Urheberrecht der Lichtbilder/Bewegtbilder liegt immer beim Fotografen/Videografen.
2.
Die vom Fotografen/Videografen hergestellten Lichtbilder/Bewegtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen
privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3.
Überträgt der Fotograf/Videograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen/Videografen.
5.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild/Bewegtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6.
Bei der Verwendung der Lichtbilder/Bewegtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der
Fotograf/Videograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen/Videografen zum Schadensersatz.
7.
Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen/Videografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung,
Eigentumsvorbehalt
1.
Für die Herstellung der Lichtbilder/Bewegtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte
Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2.
Soweit der Fotograf/Videograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der
Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen/Videografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche
Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
4.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig.
5.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen/Videografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer
nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
6.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und Bewegtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen/Videografen.
V. Leistungsstörung,
Ausfallhonorar
1.
Nach Vorsortierung und Nachbearbeitung stellt der Fotograf/Videograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte
Online-Galerie für 28 Tage zum Download zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die fertigen Daten digital herunterladen kann.
2.
Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder/Bewegtbilder durch den Fotografen vollständig
bearbeitet. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder/Bewegtbilder an den Auftraggeber zu senden.
3.
Storniert der Auftraggeber die Fotografen-/Videografenbuchung, steht dem Fotografen/Videografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
VI.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung
1.
Der Auftraggeber kennt den fotografischen/videografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen/Videografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder/Bewegtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2.
Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern/Bewegtbildern des Fotografen/Videografen und ihre Vervielfältigung
und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbildern/Bewegtbildern des Fotografen/Videografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf/Videograf als Urheber der Bilder/Videos klar und eindeutig
identifizierbar ist.
VIII. Lieferzeiten und
Reklamation
1.
Der Fotograf/Videograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu
Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf/Videograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.
Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen/Videografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können
ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten
Arbeit möglich. .
3.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
IX.
Rückgaberecht Downloads
Beim Kauf der Bilddateien werden diese bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist
zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe
ist daher nach Download der Bilddateien nicht mehr möglich.
X.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Munster.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen
Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die
gesetzliche Regelung ersetzt.